AGB Schätzung und Bewertung
Allgemeine Auftragsbedingungen Schätzung und Bewertung
Stand: 2018
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1. |
Die Begriffe „Auftrag“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. Auftrag bezeichnet das Vertragsverhältnis, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu bezahlen hat. |
2. |
Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. |
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Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit Vertragsinhalt die Erstellung einer Schätzung, Bewertung, Inventarisierung und/oder Katalogisierung ist, oder sich auf die Besorgung von Gutachten, Räumungen, Einlagerungen und Sicherstellungen bezieht. |
3. |
Die uns erteilten Aufträge führen wir ausschließlich aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen aus. |
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Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Überprüfung der uns seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Auskünfte nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehört. |
4. |
Des Weiteren beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die im einzelnen zu konkretisierenden Leistungen im Bereich der Schätzung, Bewertung, Inventarisierung und Katalogisierung oder die Besorgung von Gutachten, Räumungen, Einlagerungen und Sicherstellungen bezieht. Leistungen im Bereich der Verwertung und Versteigerung unterliegen speziellen Verwertungsverträgen und unseren allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen. Unternehmensberatung im Allgemeinen gehört nicht zu unseren Aufgaben. |
5. |
Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Soweit die vereinbarte Leistung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erbracht wurde, ist der Auftraggeber zur Zahlung des bis zum Beendigungszeitpunkt anfallenden, anteiligen Entgelts verpflichtet. Soweit dem Auftraggeber im Einzelfall ein Erfolg geschuldet wird, kann er den Vertrag, abweichend von § 649 Satz 1 BGB, nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Zweckerreichung bzw. mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung. Die Anwendung von § 627 BGB ist ausgeschlossen. |
6. |
Wir haften, soweit es sich nicht um Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung für Pflichtverletzungen ist in jedem Fall auf 100.000,00 € beschränkt. |
7. |
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der geschuldeten Leistung verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Auftraggebers von dem Mangel bzw. dessen fahrlässiger Unkenntnis hiervon. Ansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners. Vorstehendes gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. |
8. |
Jedes Gutachten, jede Schätzung und Bewertung der Firma ERTAX Gutachten & Auktionen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser uneingeschränktes Eigentum. Die Nutzung und Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung -auch auszugsweise- ist dem Auftraggeber bzw. dem Empfänger bis zu diesem Zeitpunkt untersagt. |
9. |
Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, bei der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll oder bezüglich derer ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. |
10. |
Änderungen schriftlich erteilter Aufträge sowie Änderungen der allgemeinen Auftragsbedingungen und besonderen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. |
11. |
Die uns erteilten Aufträge sowie ihre Durchführung unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Krefeld, wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist; das gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Kaufleute, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben. |
12. |
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser AGB berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. |