Onlineauktion - Versteigerungs-/ und Verkaufsbedingungen
ERTAX Gutachten & Auktionen
– Stand 2018 –
Diese AGB stehen auch als PDF Dokument zur Verfügung und kann hier heruntergeladen werden.
Die ERTAX Gutachten & Auktionen (nachfolgend: "Versteigerer") verkauft über das Internet gebrauchte Waren im Namen und für Rechnung des Einlieferers in der Form von Versteigerungen.
Die nachstehenden Internet-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: "Bieter" oder "Käufer").
1. Anmeldung
1.1. Zur Teilnahme an den Internet-Versteigerungen durch Abgabe von Geboten sind nur juristische Personen und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt. Voraussetzung für die Gebotsabgabe im Rahmen der Internet-Versteigerungen ist die vorherige Zulassung des Bieters durch den Versteigerer. Hierzu muss sich der Bieter bei dem Versteigerer anmelden und die hierbei von dem Versteigerer abgefragten Daten vollständig und
korrekt angeben. Der Bieter ermächtigt den Versteigerer durch seine Anmeldung, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Bei der Anmeldung wählt sich der Bieter ein Passwort. Die Zulassung erfolgt hiernach durch Vergabe einer Bieternummer und entsprechende Benachrichtigung des Bieters per E-Mail.
1.2. Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seiner Bieternummer und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Bieter verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.
2. Vertragsschluss
2.1. Das Einstellen der Waren in den Onlinekatalog des Versteigerers stellt lediglich eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Die Angaben im Onlinekatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Onlinekatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
2.2. Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Onlinekatalog angebotenen Gegenstand ab. Das Gebot erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB). Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Internet-Versteigerung erfolgen.
Online-Versteigerung: Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr des Versteigerers maßgebend. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt soweit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 2 Minuten liegt. Dies geschieht so lange, bis innerhalb eines Zeitraums von 2 Minuten kein Übergebot mehr eingeht.
WebCast-Versteigerung/ Live: Die Gebotsabgabe ist nur im Rahmen des regulären Positionsaufrufs während der Live-Versteigerung möglich und endet mit dem Hammerfall des Versteigerers.
2.3. Nach Beendigung der Versteigerung nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine E-Mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an.
2.4. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer E-Mail-Erklärung des Versteigerers zustande, den Kaufgegenstand auch zu dem Betrag des Höchstgebotes zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Versteigerung keine Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
2.5. Der Versteigerer behält sich vor, die Versteigerung vor Erreichung der Schlusszeit ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen (§ 156 Satz 2, 2. Alt. BGB).
3.Gefahrübergang
3.1. Mit Zugang der mittels E-Mail erfolgenden Benachrichtigung des Käufers ("virtueller Zuschlag") gilt der Kaufgegenstand als an den Käufer übergeben. Die Haftung und die Gefahr des zufälligen
Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes geht von diesem Moment an auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies erst ab Wegfall des Vorbehalts.
3.2 Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Einlieferers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer.
4. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen
4.1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
4.2. Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.
4.3. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten, oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
4.4. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
4.5. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers einzuziehen und einzuklagen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Ist der Käufer Unternehmer, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.
6. Gewährleistungsausschluss
Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.
7. Haftung
7.1. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss nach Satz 1 gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten beruht.
7.2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website http://www.ertax.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass in Folge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
8. Rechtswahl, Gerichtsstand
8.1. Die Durchführung der Internet-Versteigerungen sowie diese Internet-Versteigerungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
8.2. Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Krefeld als vereinbart.
9. Änderungen dieser Bedingungen
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.